RS OGH 1983/11/9 3Ob67/83

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Veröffentlicht am 09.11.1983
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Rechtssatz

Eine Bescheinigung des Bestandes der im Rahmen der Höchstbetragshypothek zur Barzahlung angemeldeten Forderung ist ungeachtet dessen erforderlich, daß gegen die Anmeldung kein Widerspruch erhoben wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 67/83
    Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 67/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003217

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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