Norm
ABGB §1431 IRechtssatz
Zahlt jemand an eine Bank, die - wenn auch zu Unrecht - behauptet hatte, Zessionarin der Forderung zu sein, ist ein Bereicherungsanspruch gegen die Bank zu richten (im Gegensatz zur Entscheidung SZ 54/28, wo auf ein Girokonto der Bank gezahlt war und nicht die Bank behauptet hatte, selbst Gläubigerin zu sein).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0033789Dokumentnummer
JJR_19831109_OGH0002_0010OB00734_8300000_001