RS OGH 1983/11/16 3Ob107/83

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Veröffentlicht am 16.11.1983
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Norm

ABGB §1416

Rechtssatz

Wenn ein Schuldner mehrere Beträge in ungleicher Höhe schuldet und seine Leistung genau einen von ihnen entspricht, muß dies als eine gerade auf diese Schuldpost gerichtete Tilgungsbestimmung angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 107/83
    Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 107/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0033536

Dokumentnummer

JJR_19831116_OGH0002_0030OB00107_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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