RS OGH 1983/11/17 6Ob851/82

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Veröffentlicht am 17.11.1983
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Norm

ABGB §1309

Rechtssatz

Da das Maß der anzuwendenden Sorgfalt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu finden ist, kommt es bei der Frage, ob und welche Gegenstände an Aufsichtsbedürftige überlassen werden dürfen, insbesondere darauf an, welche Verwendung durch diese erwartet werden kann oder muß. (Hier: Belassung von Schistöcken im Zimmer von Zöglingen.)

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 851/82
    Entscheidungstext OGH 17.11.1983 6 Ob 851/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0027430

Dokumentnummer

JJR_19831117_OGH0002_0060OB00851_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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