RS OGH 1983/11/29 5Ob698/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1983
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Norm

ABGB §1063 A1
ABGB §1447 Fa

Rechtssatz

Begehrt der Vorbehaltsverkäufer zugleich vom Vorbehaltskäufer und vom Retentionsberechtigten, in dessen Gewahrsame sich die unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Sache befindet, die Herausgabe dieser Sache, anerkennt der Vorbehaltskäufer seine Herausgabepflicht und steht fest, daß der Retentionsberechtigte zur Herausgabe der Sache an den Vorbehaltsverkäufer ohne Zug - um - Zug - Leistung verpflichtet ist, so liegt für den Vorbehaltskäufer weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Leistungsunmöglichkeit vor.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 698/83
    Entscheidungstext OGH 29.11.1983 5 Ob 698/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020463

Dokumentnummer

JJR_19831129_OGH0002_0050OB00698_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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