Norm
ABGB §144 Satz1Rechtssatz
Liegen weder die im § 145 Abs 1 ABGB bezeichneten Voraussetzungen vor noch ein Vorgang nach § 177 Abs 1 oder Abs 2 ABGB, hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes und soweit danach erforderlich zur Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0047938Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020