RS OGH 1983/11/30 3Ob621/83, 1Ob637/85, 1Ob658/89, 1Ob201/11g

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Veröffentlicht am 30.11.1983
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Norm

ABGB §144 Satz1
ABGB §145 Abs1
ABGB §146b
ABGB §177 Abs1 B
ABGB §177 Abs2

Rechtssatz

Liegen weder die im § 145 Abs 1 ABGB bezeichneten Voraussetzungen vor noch ein Vorgang nach § 177 Abs 1 oder Abs 2 ABGB, hat jeder Elternteil das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes und soweit danach erforderlich zur Bestimmung des Aufenthaltes des Kindes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0047938

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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