RS OGH 1983/12/15 8Ob204/83, 2Ob234/08p

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Veröffentlicht am 15.12.1983
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Norm

ABGB §1325 D1a

Rechtssatz

Bei Zuspruch einer abstrakten Rente darf die saisonbedingte Arbeitslosigkeit als wiederkehrende, nicht unfallsbedingte Komponente zwar nicht zur Lasten des Schädigers gehen; sie kann aber auch nicht dazu führen, dass der Geschädigte bloß in jeweils unterbrochenen, nicht genau abgrenzbaren Intervallen mit einer abstrakten Rente vorlieb nehmen müsste. Hierauf ist vielmehr der Höhe nach entsprechend Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0030904

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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