RS OGH 1983/12/15 6Ob770/82

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Veröffentlicht am 15.12.1983
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Norm

ABGB §1392 H
ABGB §1414
KO §27
KO §30

Rechtssatz

Eine zahlungshalber erfolgte Forderungsabtretung ist nach ihrem Rechtsgrund, auch wenn sie selbst unmittelbar noch keine Schuldtilgung zu bewirken vermag, als Rechtshandlung zur Befriedigung der Forderung des Neugläubigers gegen den Altgläubiger zu behandeln. Sie unterliegt unter den Voraussetzungen des § 30 KO der Anfechtung.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 770/82
    Entscheidungstext OGH 15.12.1983 6 Ob 770/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0032620

Dokumentnummer

JJR_19831215_OGH0002_0060OB00770_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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