Rechtssatz
Die Feststellung eines Konkursteilnahmerechts auf Grund einer aufschiebend bedingten Forderung ist ein "minus" gegenüber dem Begehren eines Teilnahmerechts auf Grund einer unbedingten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2010