Norm
ABGB §97Rechtssatz
Auch der zum Haus gehörige Garten ist ein Teil der Ehewohnung aufzufassen, wenn er den Bedürfnissen der Ehegatten gedient hat und sich im Rahmen eines gewöhnlichen Hausgartens hält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009539Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.12.2013