Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Dotationspflichtigen nach Antragstellung ist dann beachtlich, wenn sie innerhalb des Zeitraumes liegt, in dem er aus seinem Arbeitseinkommen für die Auszahlung des Heiratsgutes die entsprechenden Ersparnisse zurückzulegen gehabt hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0022581Dokumentnummer
JJR_19840111_OGH0002_0010OB00791_8300000_004