RS OGH 1984/1/11 1Ob791/83

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Veröffentlicht am 11.01.1984
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Norm

ABGB §1220

Rechtssatz

Auslagen, die nicht zur Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlich sind und jeden Unterhaltspflichtigen in vergleichbaren Situationen treffen wie der Abschluß einer Haushaltsversicherung oder einer privaten Unfallversicherung, können bei Ausmessung des angemessenen Heiratsgutsanspruches nicht berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 791/83
    Entscheidungstext OGH 11.01.1984 1 Ob 791/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0022461

Dokumentnummer

JJR_19840111_OGH0002_0010OB00791_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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