Norm
ABGB §144Rechtssatz
Durch die Adoption wird der uneheliche Vater zum Elternteil im Sinne des §§ 144, 145, 154 ABGB. Ebenso wird die Rechtsstellung der unehelichen Mutter als Einzelvormund durch die Adoption berührt. Auch das Recht auf Pflege und Erziehung steht ihr nach der Adoption nur neben dem Wahlvater zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0047947Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020