RS OGH 1984/1/12 6Ob805/82

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Veröffentlicht am 12.01.1984
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Norm

ABGB §785
ABGB §794

Rechtssatz

Als eine dem Pflichtteilsberechtigten gemachte Schenkung kann zu berücksichtigen sein, daß die Erblasserin ihre Liegenschaft für seine Kreditschuld zum Pfand bestellte, wenn dies unentgeltlich erfolgte. Die Bewertung der in der Pfandbestellung gelegene Leistung wird sich an der Differenz zwischen der übernommenen Haftung und der objektiv zu bewertenden Aussicht auf Rückersatz durch den Schuldner auszurichten haben. Dabei ist es nicht unzulässig, im nachhinein die tatsächliche Entwicklung zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012944

Dokumentnummer

JJR_19840112_OGH0002_0060OB00805_8200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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