RS OGH 1984/1/12 13Os210/83

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Veröffentlicht am 12.01.1984
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Norm

StGB §10

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Lohnpfändungsgesetzes über den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens, § 251 EO betreffend die unpfändbaren Gegenstände und § 5 KO betreffend den Unterhalt des Gemeinschuldners und seiner Familie schützen die physische Existenz hinreichend vor der Vernichtung. Darum kein Notstand wegen derartiger Vernichtungsangst (hier: betrügerische Krida), von Ausnahmsfällen abgesehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0089490

Dokumentnummer

JJR_19840112_OGH0002_0130OS00210_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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