RS OGH 1984/1/12 6Ob830/83, 6Ob196/00t

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Veröffentlicht am 12.01.1984
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Norm

ABGB §148 Abs1 A

Rechtssatz

Die pflegschaftsgerichtliche Regelung hat nicht die Aufgabe, die durch die Schulferien vorgegebene Zeitspanne des Kindes derart aufzuteilen, daß das Kind rein arithmetisch möglichst gleich lang mit dem einen wie dem anderen Elternteil Ferien verleben könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0047989

Dokumentnummer

JJR_19840112_OGH0002_0060OB00830_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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