Norm
ABGB §1284 CRechtssatz
War eine Übergabsliegenschaft im Zeitpunkt der Übergabe mit einer forderungsbekleideten Hypothek belastet, minderte das den Liegenschaftswert. Dabei war für den Übergabszeitpunkt die Wahrscheinlichkeit der Geltendmachung der Pfandhaftung und die Einbringlichkeit einer nach § 1358 ABGB übergehenden Forderungen beim Hauptschuldner zu veranschlagen. Daß die Übernehmerin in der Folge auf Grund der Sachhaftung tatsächlich Zahlungen leistete, darf dann nicht ein weiteres Mal (als Entgelt für die übernommene Liegenschaft) berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0022417Dokumentnummer
JJR_19840112_OGH0002_0060OB00805_8200000_007