Norm
ABGB §1432Rechtssatz
Hat der Wohnungseigentumsorganisator durch prozessuales Anerkenntnis ermöglicht, daß ohne schriftliche Zusage Miteigentum oder Wohnungseigentum begründet wurde, so steht ihm ein Rückforderungsrecht nach § 1432 ABGB nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0033631Dokumentnummer
JJR_19840117_OGH0002_0050OB00084_8300000_001