Norm
UWG §7 F1Rechtssatz
Der sachlich nicht gerechtfertigte Vorwurf, der Mitbewerber unterbiete die Preise in einer Weise, die allen vernünftigen kaufmännischen Gepflogenheiten widerspreche, ist ein Verstoß gegen § 7 UWG.Der sachlich nicht gerechtfertigte Vorwurf, der Mitbewerber unterbiete die Preise in einer Weise, die allen vernünftigen kaufmännischen Gepflogenheiten widerspreche, ist ein Verstoß gegen Paragraph 7, UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079793Dokumentnummer
JJR_19840124_OGH0002_0040OB00409_8300000_002