Norm
ZPO §508aRechtssatz
Erbrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen:
Keine Gültigkeit eines außergerichtlichen mündlichen Testamentes gemäß § 585 ABGB bei Fehlen des Bewußtseins der Zeugenschaft bei den einer Erklärung des Erblassers beiwohnenden Personen.Keine Gültigkeit eines außergerichtlichen mündlichen Testamentes gemäß Paragraph 585, ABGB bei Fehlen des Bewußtseins der Zeugenschaft bei den einer Erklärung des Erblassers beiwohnenden Personen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044378Dokumentnummer
JJR_19840125_OGH0002_0010OB01502_8400000_001