RS OGH 2011/3/22 1Ob763/83, 3Ob44/11h

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Veröffentlicht am 25.01.1984
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Rechtssatz

Durch die Beiziehung des Nacherben im Abhandlungsverfahren nach dem Erblasser soll Gewähr für die Sicherung der Rechte des Nacherben gegen Dispositionen des Vorerben geboten werden. Ist aber zwischenzeitig der Substitutionsfall eingetreten, hat der Nacherbe, der behauptet, gesetzwidrig an Verfahren nicht beteiligt worden zu sein, kein Rechtsschutzbedürfnis an der Bekämpfung der Einantwortung des Vorerben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0006543

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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