RS OGH 2024/11/19 1Ob502/84; 2Ob84/88 (2Ob85/88); 2Ob41/90; 5Ob133/92; 7Ob237/01f; 10Ob66/09t; 8ObA5

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Veröffentlicht am 25.01.1984
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Rechtssatz

Vom Beweis des ersten Anscheins ist der Indizienbeweis streng zu trennen, der darauf gerichtet ist, durch den Beweis bestimmter Hilfstatsachen dem Gerichte die volle Überzeugung des Vorhandenseins der direkt nicht oder nur schwer zu beweisenden Haupttatsache zu vermitteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0040290

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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