Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIIRechtssatz
Auch verfahrensrechtliche Fragen können nur dann die Zulässigkeit der Revision tragen, wenn sie den Grad besonderer Erheblichkeit erreichen. Das gilt auch für Nichtigkeitsgründe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042708Im RIS seit
31.01.1984Zuletzt aktualisiert am
19.03.2024