RS OGH 1984/2/15 3Ob1503/84, 4Ob1508/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1984
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Norm

HVG §29
ZPO §508a

Rechtssatz

§ 29 HVG; außerordentliche Revision nicht angenommen:

Einheitliche neue Rechtsprechung des OGH, daß der Provisionsanspruch bei Nichtzustandekommen des vermittelten Geschäftes nicht besteht, wenn der Geschäftsherr vom Abschluß nicht grundlos Abstand nahm, um den Vermittler um seinen Provisionsanspruch zu bringen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1503/84
    Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 1503/84
  • 4 Ob 1508/84
    Entscheidungstext OGH 03.04.1984 4 Ob 1508/84
    nur: Der Provisionsanspruch bei Nichtzustandekommen des vermittelten Geschäftes nicht besteht, wenn der Geschäftsherr vom Abschluß nicht grundlos Abstand nahm, um den Vermittler um seinen Provisionsanspruch zu bringen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044391

Dokumentnummer

JJR_19840215_OGH0002_0030OB01503_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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