RS OGH 1984/2/16 6Ob778/83

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Veröffentlicht am 16.02.1984
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Norm

ABGB §684
ABGB §816

Rechtssatz

Treffen den Testamentsvollstrecker gegenüber den Vermächtnisnehmer keine Rechtspflichten zur Erfüllung des Vermächtnisses, kann er ihm nur unter den Voraussetzungen eines rechtswidrigen Eingriffes in fremde Forderungsrechte zum Schadenersatz verpflichtet werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 778/83
    Entscheidungstext OGH 16.02.1984 6 Ob 778/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012639

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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