RS OGH 2004/1/23 4Ob511/83, 1Ob536/91, 8Ob136/03p

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Veröffentlicht am 21.02.1984
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Norm

KlGG §9
KlGG §16

Rechtssatz

Die im KlGG geregelten Ersatzansprüche des Generalpächters oder Unterpächters müssen innerhalb der sechsmonatigen Präklusivfrist des § 1097 ABGB gerichtlich geltend gemacht werden.Die im KlGG geregelten Ersatzansprüche des Generalpächters oder Unterpächters müssen innerhalb der sechsmonatigen Präklusivfrist des Paragraph 1097, ABGB gerichtlich geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0063741

Dokumentnummer

JJR_19840221_OGH0002_0040OB00511_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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