Norm
KO §25 Abs1Rechtssatz
Die durch das Zuwarten des Arbeitnehmers mit der Austrittserklärung allenfalls bewirkte Verkürzung des Abfertigungsanspruches ist eine notwendige Folge der im § 29 Abs 1 AngG vorgesehenen Bedachtnahme auf die Möglichkeit einer "ordnungsgemäßen Kündigung" des Arbeitsverhältnisses durch den Masseverwalter (§ 25 Abs 1 KO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0064260Dokumentnummer
JJR_19840221_OGH0002_0040OB00001_8400000_001