RS OGH 1984/2/24 6Ob521/84

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Veröffentlicht am 24.02.1984
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Norm

ABGB §880a B
ABGB §914 IIIh
ABGB §1346 B
HGB §346 F

Rechtssatz

Eine Bankgarantie, die zur Besicherung der Ansprüche des Begünstigten auf Bewirkung des ihm von einem Dritten aus einem entgeltlichen Grundgeschäft geschuldeten Leistungserfolges erklärt wird, ist wegen der Einbindung in das dreipersonale Verhältnis von Garant, Leistungsschuldner und Begünstigen die Erklärung zu einem Verkehrsgeschäft, so daß die Vertragstheorie gilt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 521/84
    Entscheidungstext OGH 24.02.1984 6 Ob 521/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017029

Dokumentnummer

JJR_19840224_OGH0002_0060OB00521_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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