RS OGH 1984/2/28 5Ob64/83, 5Ob184/03z, 5Ob292/03g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1984
beobachten
merken

Norm

WEG 1975 §23 Abs2 Z2
WEG 1975 §25
WEG 2002 §37 Abs2 Z2
WEG 202 §43 Abs1

Rechtssatz

Das Verhältnis der Einzelansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers nach § 23 Abs 2 Z 2 WEG, die nur auf Verschaffung der für die Eigentumseinverleibung erforderlichen Unterlagen gerichtet sind, zu seinem den dadurch mittelbar angestrebten Enderfolg unmittelbar herbeiführenden Einverleibungsanspruch nach § 25 Abs 1 WEG ist derart, daß ihre kumulierte Geltendmachung mit diesem Anspruch vom Nachweis eines besonderen Rechtsschutzinteresses an den einzelnen Teilansprüchen abhängig ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 64/83
    Entscheidungstext OGH 28.02.1984 5 Ob 64/83
    Veröff: NZ 1984,176
  • 5 Ob 184/03z
    Entscheidungstext OGH 11.11.2003 5 Ob 184/03z
    Vgl auch; Veröff: SZ 2003/144
  • 5 Ob 292/03g
    Entscheidungstext OGH 20.01.2004 5 Ob 292/03g
    Auch; Beisatz: Es bedarf der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses, um statt oder neben der Klage nach § 25 Abs 1 WEG 1975 eine Klage zur Beschaffung von Eintragungsgrundlagen zum Erfolg zu führen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0083277

Dokumentnummer

JJR_19840228_OGH0002_0050OB00064_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten