RS OGH 1994/5/19 8Ob139/83, 2Ob36/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1984
beobachten
merken

Rechtssatz

Nach Art 11 lit b Abs 4 AKIB bietet die Fahrzeugkaskoversicherung für einen Anspruch aus dem Titel der Wertminderung keine Deckung. Hat der Versicherer aber ein vom Versicherungsvertrag nicht umfaßtes Risiko - hier die am Personenkraftwagen des Klägers eingetretene Wertminderung - nicht gedeckt, so ist auch kein Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf den Versicherer übergegangen. Es besteht daher kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Wertminderung am Kraftfahrzeug.Nach Artikel 11, Litera b, Absatz 4, AKIB bietet die Fahrzeugkaskoversicherung für einen Anspruch aus dem Titel der Wertminderung keine Deckung. Hat der Versicherer aber ein vom Versicherungsvertrag nicht umfaßtes Risiko - hier die am Personenkraftwagen des Klägers eingetretene Wertminderung - nicht gedeckt, so ist auch kein Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf den Versicherer übergegangen. Es besteht daher kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Wertminderung am Kraftfahrzeug.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 139/83
    Entscheidungstext OGH 01.03.1984 8 Ob 139/83
    Veröff: ZVR 1985/14 S 22
  • RS0081244">2 Ob 36/94
    Entscheidungstext OGH 19.05.1994 2 Ob 36/94
    nur: Hat der Versicherer aber ein vom Versicherungsvertrag nicht umfaßtes Risiko - hier die am Personenkraftwagen des Klägers eingetretene Wertminderung - nicht gedeckt, so ist auch kein Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf den Versicherer übergegangen. Es besteht daher kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers. (T1)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0081244

Dokumentnummer

JJR_19840301_OGH0002_0080OB00139_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten