Norm
ABGB §138Rechtssatz
Ein adäquater Kausalzusammenhang besteht zwischen der Zeugung des Kindes im Ehebruch und den Unterhaltsleistungen, die der Ehegatte, für dessen Vaterschaft die Vermutung des § 138 ABGB spricht, mit Rücksicht auf die ihn treffende Unterhalspflicht erbringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0009654Dokumentnummer
JJR_19840315_OGH0002_0060OB00529_8400000_002