RS OGH 1984/3/15 13Os30/84

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Veröffentlicht am 15.03.1984
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Norm

StPO §6 B
StPO §285b Abs2

Rechtssatz

Wird die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eingebracht, worauf sie erst nach Ablauf der Beschwerdefrist beim Erstgericht einlangt, so ist sei verspätet und daher (gleichfalls) zurückzuweisen (so schon EvBl 1952/126).

Entscheidungstexte

  • 13 Os 30/84
    Entscheidungstext OGH 15.03.1984 13 Os 30/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0096266

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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