RS OGH 1984/3/21 12Os179/83, 12Os127/88

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Veröffentlicht am 21.03.1984
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Norm

VerbotsG §3f
VerbotsG §3g
StGB §125
StGB §126

Rechtssatz

Schwere Sachbeschädigung kann mit dem Verbrechen nach § 3 g VerbotsG überhaupt nicht ideell konkurrieren, zum Verbrechen nach § 3 f VerbotsG nur im Verhältnis scheinbarer Idealkonkurrenz stehen. (Verurteilung wegen §§ 125, 126 StGB, und § 3 g VerbotsG jedoch nicht zum Nachteil des Angeklagten, wenn die schwere Sachbeschädigung Mittel des Verbrechens nach § 3 f VerbotsG war.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079742

Dokumentnummer

JJR_19840321_OGH0002_0120OS00179_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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