RS OGH 1984/3/27 2Ob609/83, 10Ob379/98b

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Veröffentlicht am 27.03.1984
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Norm

ABGB §837 C
ABGB §1029 A1

Rechtssatz

Aus der Bestellung eines Verwalters zum Bevollmächtigten kann nicht geschlossen werden, daß sich der Geschäftsherr der rechtlichen Fähigkeit begeben hätte, auch selbst wirksame Verträge abzuschließen, mag damit allenfalls auch eine Verletzung der ihm gegenüber dem Bevollmächtigten aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertrag obliegenden Verpflichtungen verbunden sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013753

Dokumentnummer

JJR_19840327_OGH0002_0020OB00609_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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