RS OGH 1984/3/27 5Ob528/84

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Veröffentlicht am 27.03.1984
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Norm

ABGB §138
ABGB §156 Eb

Rechtssatz

Behauptet der Kläger, er sei als Zeuger des Kindes auszuschließen - auch wenn er nicht nachweisen kann, wer das Kind in Wahrheit gezeugt hat - kann ihm die Widerlegung der Vermutung des § 138 Abs 1 ABGB durch dazu geeignete Beweisführung nicht verwehrt werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 528/84
    Entscheidungstext OGH 27.03.1984 5 Ob 528/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0009655

Dokumentnummer

JJR_19840327_OGH0002_0050OB00528_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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