Norm
ABGB §138Rechtssatz
Behauptet der Kläger, er sei als Zeuger des Kindes auszuschließen - auch wenn er nicht nachweisen kann, wer das Kind in Wahrheit gezeugt hat - kann ihm die Widerlegung der Vermutung des § 138 Abs 1 ABGB durch dazu geeignete Beweisführung nicht verwehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0009655Dokumentnummer
JJR_19840327_OGH0002_0050OB00528_8400000_001