RS OGH 1984/3/27 2Ob533/84

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Veröffentlicht am 27.03.1984
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Norm

ABGB §1061

Rechtssatz

Die anläßlich des Abschlusses eines Kaufvertrages über eine Sicherheitsskibindung geschlossene Vereinbarung der unentgeltlichen Montage ist nicht als selbständige Verpflichtung zu werten, sondern eine auf Grund der Vertragsfreiheit gültig vereinbarte Nebenpflicht des Verkäufers. Aus der Vereinbarung über den Kauf der Sicherheitsbindung und deren Montage ergeben sich Aufklärungspflichten und Mitteilungspflichten des Verkäufers.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 533/84
    Entscheidungstext OGH 27.03.1984 2 Ob 533/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020086

Dokumentnummer

JJR_19840327_OGH0002_0020OB00533_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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