Norm
EO §194 Abs3Rechtssatz
Daß der Ersteher entgegen der Vorschrift des § 194 Abs 3 EO die Versteigerungsbedingungen nicht unterfertigt, ändert nichts daran, daß er an diese trotzdem gebunden ist.Daß der Ersteher entgegen der Vorschrift des Paragraph 194, Absatz 3, EO die Versteigerungsbedingungen nicht unterfertigt, ändert nichts daran, daß er an diese trotzdem gebunden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002908Dokumentnummer
JJR_19840328_OGH0002_0030OB00011_8400000_001