Rechtssatz
Bei der Prüfung, ob ein eine Schenkungsabsicht indizierendes krasses Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, muß von objektiven Werten ausgegangen werden und nicht von jenen, die die Parteien bestimmten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018901Im RIS seit
29.03.1984Zuletzt aktualisiert am
06.03.2026