RS OGH 1984/4/2 Bkd6/84

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Veröffentlicht am 02.04.1984
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Die Anfechtung eines Vertrages, der in seiner eigenen Kanzlei unter seiner maßgeblichen Mitwirkung abgeschlossen wurde, durch einen Rechtsanwalt unter Berufung auf § 3 KSchG (Haustürgeschäft) ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes erheblich zu beeinträchtigen.Die Anfechtung eines Vertrages, der in seiner eigenen Kanzlei unter seiner maßgeblichen Mitwirkung abgeschlossen wurde, durch einen Rechtsanwalt unter Berufung auf Paragraph 3, KSchG (Haustürgeschäft) ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes erheblich zu beeinträchtigen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 6/84
    Entscheidungstext OGH 02.04.1984 Bkd 6/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0056106

Dokumentnummer

JJR_19840402_OGH0002_000BKD00006_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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