RS OGH 1984/4/4 1Ob527/84, 7Ob651/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1984
beobachten
merken

Norm

EheG §88

Rechtssatz

Eine Dienstwohnung im Sinne des § 88 EheG kann auch dann vorliegen, wenn sie im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis auf Grund eines zwischen dem Dienstnehmer und einem Dritten abgeschlossenen Vertrages, etwa auf Grund eines mit einer Wohnungsgenossenschaft abgeschlossenen Nutzungsvertrages benützt wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0057783

Dokumentnummer

JJR_19840404_OGH0002_0010OB00527_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten