Norm
ABGB §530 BRechtssatz
Ist die dingliche Wirkung einer einverleibten Dienstbarkeit der Wohnung zu verneinen, muß dies nicht zwingend die Gegenstandslosigkeit auch von sonstigen Ausgedingsrechten zur Folge haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003053Dokumentnummer
JJR_19840411_OGH0002_0030OB00039_8400000_002