RS OGH 1986/12/17 3Ob17/84, 3Ob88/86

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Veröffentlicht am 11.04.1984
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Norm

EO §325
EO §328 Abs1
  1. EO § 325 heute
  2. EO § 325 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 325 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
  1. EO § 328 heute
  2. EO § 328 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 328 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Die Exekutionsführung nach §§ 325, 328 Abs 1 EO setzt voraus, daß die Übergabe der Liegenschaft an den Verpflichteten noch nicht erfolgt ist. Daß der Überweisungsgläubiger vom Drittschuldner im Rahmen einer Exekution nach § 328 EO auch nur die Erklärung der Aufsandung verlangen kann (Holzhammer 2. Auflage, 252), findet im Gesetz, das die Übergabe der Liegenschaft vom Drittschuldner an den bestellten Verwalter als einzigen Fall der Einziehung des Anspruches des Verpflichteten vorsieht, nicht Deckung.Die Exekutionsführung nach Paragraphen 325, 328, Absatz eins, EO setzt voraus, daß die Übergabe der Liegenschaft an den Verpflichteten noch nicht erfolgt ist. Daß der Überweisungsgläubiger vom Drittschuldner im Rahmen einer Exekution nach Paragraph 328, EO auch nur die Erklärung der Aufsandung verlangen kann (Holzhammer 2. Auflage, 252), findet im Gesetz, das die Übergabe der Liegenschaft vom Drittschuldner an den bestellten Verwalter als einzigen Fall der Einziehung des Anspruches des Verpflichteten vorsieht, nicht Deckung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004237

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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