RS OGH 1984/4/12 8Ob541/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1984
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Norm

JWG §26
JWG §27

Rechtssatz

Eine Aufhebung von Maßnahmen nach § 26 JWG hinsichtlich eines ausländischen Kindes vor Erreichen ihres Zweckes unter gleichzeitiger Erlassung einer Entscheidung, wodurch die Erreichung des mit ihnen angestrebten Zweckes in anderer Weise sichergestellt werden soll, kommt nicht in Betracht, wenn der ausländische Staat letztere Entscheidung nicht anerkennt, und zu befürchten ist, daß das Kind in diesen Staat zurückkehrt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 541/84
    Entscheidungstext OGH 12.04.1984 8 Ob 541/84
    Veröff: ZfRV 1985,289 (Hoyer) = ÖA 1986,54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0063667

Dokumentnummer

JJR_19840412_OGH0002_0080OB00541_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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