Norm
CMR Art17 Abs2Rechtssatz
Stellt die Beschlagnahme der Fracht ausschließlich eine gesetzwidrige Maßnahme der Behörden dar, dann wäre der Schaden durch Umstände verursacht worden, die der Frachtführer nicht hätte vermeiden und deren Folgen er nicht hätte abwenden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073840Im RIS seit
25.04.1984Zuletzt aktualisiert am
09.01.2025