RS OGH 2024/11/20 3Ob584/83 (3Ob585/83); 7Ob175/24x

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Veröffentlicht am 25.04.1984
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Norm

CMR Art17 Abs2

Rechtssatz

Stellt die Beschlagnahme der Fracht ausschließlich eine gesetzwidrige Maßnahme der Behörden dar, dann wäre der Schaden durch Umstände verursacht worden, die der Frachtführer nicht hätte vermeiden und deren Folgen er nicht hätte abwenden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073840

Im RIS seit

25.04.1984

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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