Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HVRechtssatz
Teilt der OGH die Ansicht der zweiten Instanz über das Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Abweisungsgrundes nicht, hat er die Rechtssache materiell - rechtlich zu überprüfen. Die hiebei auftretenden Rechtsfragen, die sich erst aus einer anderen Beurteilung einer erheblichen Rechtsfrage durch den OGH ergaben, hat der OGH als "Folgefragen" unabhängig davon, ob es sich dabei um Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO handelt, zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0043060Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00508_8400000_006