RS OGH 1984/5/8 10Os56/84

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Veröffentlicht am 08.05.1984
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Norm

StGB §33 Z2
StGB §43

Rechtssatz

Vorstrafen wegen nicht auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Taten sind nicht erschwerend, können aber der im § 43 Abs 1 StG vorausgesetzten Annahme künftigen Wohlverhaltens entgegenstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091747

Dokumentnummer

JJR_19840508_OGH0002_0100OS00056_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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