Norm
ABGB §1042 C1Rechtssatz
Auch ein wegen der Notwendigkeit der nunmehrigen alleinigen Betreuung des Kindes durch den überlebenden Elternteil diesem erwachsender Entgang eigenen Einkommens kann als Betreuungsaufwand gegenüber dem Schädiger gemäß § 1042 ABGB geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0020008Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0020OB00106_8300000_001