RS OGH 1984/5/10 6Ob578/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1984
beobachten
merken

Norm

AußStrG §98
AußStrG §105
GKG §1 Z1 litb

Rechtssatz

Ein über die tatsächlichen Verpflichtungen der Erblasserin nicht unterrichteter berufener Erbe darf sich nicht darauf verlassen, daß Auskünfte über eine noch nicht aktuell gewordene Bürgenhaftung der Erblasserin zur Vorbereitung des Inventars vom Gläubiger eingeholt und in ein etwa zu errichtendes Inventar als Passivpost aufgenommen wurden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 578/84
    Entscheidungstext OGH 10.05.1984 6 Ob 578/84
    NZ 1984,180

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0007794

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten