RS OGH 1992/4/23 13Os175/83, 15Os10/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1984
beobachten
merken

Rechtssatz

Eine von einem Beamten vorgetäuschte Amtshandlung (§ 314, zweiter Fall StGB) begründet weder Amtsmißbrauch noch nützt er dabei eine ihm durch seine (ja nur scheinbare) Amtstätigkeit gebotene Gelegenheit aus (hier: zur Beischlafsnötigung nach § 202 StGB).Eine von einem Beamten vorgetäuschte Amtshandlung (Paragraph 314,, zweiter Fall StGB) begründet weder Amtsmißbrauch noch nützt er dabei eine ihm durch seine (ja nur scheinbare) Amtstätigkeit gebotene Gelegenheit aus (hier: zur Beischlafsnötigung nach Paragraph 202, StGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095478

Dokumentnummer

JJR_19840510_OGH0002_0130OS00175_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten