Norm
AllgGAG §12Rechtssatz
Der Anrainer an ein im Eigentumsblatt ersichtlich gemachtes öffentliches Gut hat kein Rekursrecht gegen die auf Antrag des Eigentümers vorgenommene Eigentumseintragung an dem öffentlichen Gut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0049650Dokumentnummer
JJR_19840515_OGH0002_0050OB00017_8400000_001